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6 (1830) K bis L
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Kant

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tus IV. herausgegeben, die man LxtravaAilnte» vonmmnes nennt. Beide Ex-travaganten gelten nicht durchaus, sondern nur einzelne Verordnungen derselbengelten nach dem Gerichtsgebrauche. Unter Papst Pius IV. wurde eine Commis-sion von 35 Männern niedergesetzt, um sowol das veoretum Kratiani als dieDeccetalen zu berichtigen (die Oorreotore» ronumi). Die Arbeit wurde unterP. Pius V. fortgesetzt, unter P. Gregor XIII. beendigt, und durch eine Bullevon» 1. Juli 1580 sanctionirt. Die spätern Bullen der Päpste gelten, insofernsie über einen dem Papste noch unstreitig zu behandeln zustehenden Gegenstanderlassen werden, oder von den weltlichen Regierungen angenommen worden sind.— Das kanonische Recht gilt in Deutschland — mit Ausnahme einiger Leh-ren — auch in bürgerlichen Rechtssachen; in dieser Beziehung ist es recipictesRecht. Luther verbrannte bekanntlich das kanonische Recht zu Wittenbecg, in-dessen haben die protestantischen Gerichte dasselbe fortwährend angewendet, nurnicht, wo es den Lehren der protestantischen Kirche entgegen ist. Der Grundsatz,daß das mit protestantischen Grundsätzen und Einrichtungen nicht Einstimmendenicht anzuwenden, besteht zwar hierbei, überhaupt aber entscheidet der Gerichts-gcbrauch über die Grenzen der Anwendung. Bei den deutschen Katholiken wirddie Anwendung des kanonischen Rechts durch die deutschen Kirchenfreiheitcn undParticularverordnuugen in den Diäresen eingeschränkt. Die Wissenschaft deskanonischen Rechts hat in neuern Zeiten, aus leicht begreiflichen Gründen, wenigeBearbeiter gefunden. Nur das Verhältniß des Staats zur Kirche ist fleißig, aberin der Regel zu einseitig erörtert worden. (Vgl. Kirchenrecht.) v. e. K.

Kant (Jmmanucl), der Sohn eines Riemers, geb. zu Königsberg d. 22.April 1724, studirte daselbst, durch beschränkte Vermögensumstände genöthigt,seit 1740 Theologie, dann Humaniora, trat 1755 als akademischer Lehrer auf,war von 1770 bis 1794, wo Altersschwäche seiner akademischen Thätigkeit Gren-zen setzte, Professor der Logik und Metaphysik und blieb bis zu seinem Tode(12. Febr. 1804) unablässig wirksam. Sieht man auf die Art und Größe sei-ner Wirksamkeit, mit welcher er in dem Gebiete des philosophischen Wissens eineheilsame Revolution bewirkt und durch sie allen folgenden Denkern den freien Wegzur Wahrheit gebahnt hat; sieht inan ferner auf das ausgebreitete Wissen und dieMannigfaltigkeit der Kenntnisse, welche der Geist dieses Mannes, der nicht überPillau (7 Meilen von Königsberg) hinausgekommen war, umfaßte, und endlichauf den Ernst seines sittlichen Charakters, mit welchem sich bei ihm auf die seltensteWeise die heiterste Geselligkeit verband, so dürfen wir behaupten: der königsbergerWeise gehörte der Welt und Menschheit an. Rcichardt (Urania, Laschend, f. 1812)schildert ihn so: „Kant war ein anLeibund Seele ganz trockener Mann. Magerer,ja dürrer als sein kleiner Körper, hat vielleicht nie einer existirt; kälter, reiner insich abgeschlossen, wol nie ein Weiser gelebt. Eine hohe, heitere Stirn, feine Naseund helle, klare Augen zeichneten sein Gesicht vorthcilhaft aus. Aber der untere Theildesselben war dagegen auch der vollkommenste Ausdruck grober Sinnlichkeit, diesich bei ihm besonders im Essen und Trinken übermäßig zeigte. Das Bild vordemRepertorium d. Allgcm. Literaturzeitung drückt diese Eigenschaften gut genug aus(auch die bekannte Büste von Schadow), und ist das ähnlichste, welches man vonihm hat. Er liebte eine gute Tafel in fröhlicher Gesellschaft und war selbst ein an-genehmer Gesellschafter, der durch ausgebreitete Belesenheit und einen unerschöpf-lichen Verrath von unterhaltenden und lustigen Anekdoten, die er ganz trocken,ohne je dabei selbst zu lachen, erzählte, und durch echten Humor in treffenden Re-pliken und Anmerkungen jede Gesellschaft aufheiterte und unterhielt. Kant's Ge-sellschaft wurde um so mehr von den besten Häusern und angesehensten Familiengesucht, da er sich durch die vollkommenste Rechtlichkeit und durch den echten Stolz,der ihm nicht nur als dem geistreichsten Manne des Orts, sondern als einem der