282 VII. Abschn. i. Abth. Untersuchung
Oemac^r/ äe oleorum ex Allimslibus reAiiics-
toruin colorstionls verg caula ; M Ven »ov. «6. acaol.
r. V. S- 196. Scheele von Luft und Feuer, §. 44.
Thierische Kohle. Knochenasche.
§. 1416.
Der Rückstand der Destillation der Knochen (H.izyy.) ist ebenfalls eine Aohle. Sie ist, wie diePstanzenkohle, schwarz, geruch-und geschmacklos, imWasser völlig unauflösbar, in verschlossenen Gefäßen imFeuer nicht weiter zu zerstören, zerreiblich und spröde,lind hat noch die organische Structur der Knochen, wor-aus sie entstand. Sonst aber ist sie keinesweges so ent-zündlich, wie die Pflanzenkohle, und brennt niemals, wiediese, allein. Wenn sie bey ihrer Entstehung nur langegenug im Feuer gewesen ist, so liefert sie durch trockneD Marion, in Verbindung mit dem pneumatisch-che-mischen .Apparat, weder brennbares, noch kohlensauresGas; sie giebt aber beides, wenn man Wasserdampfebey der Glühehihe durch sie hindurchstreichen laßt, wiedie Pstanzenkohle (h. 232.).
§. 1417.
Die Kohlen aller der oben (§. 1404.) genanntenthierischen Stoffe kommen darin mit einander überein,daß sie sich schwer in Asche verwandeln lassen. Zum öco-nomischen Gebrauch benutzt man sie wenig, und es istnur die Kohle der Knochen wegen ihrer dunkeln schwar-zen Farbe, als Beinscbwarz, und die des Elfenbeinsaus gleichem Grunde (Lpollium), gebräuchlich.
§. 1418-
Das Einäschern der Kohlen aus Knochen geschiehetam besten so, daß man sie zwischen glühenden Pstanzen-
kohlen