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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
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rsrims ^ Commandanten in Siebenbürgen ernannte. 1790mußte er als königlicher Commissar nach Clausenburg ge-hen, dem Landtage beywobnen, und den neu ernanntenGouverneur von Siebenbürgen in sein Amt einseßen,wo» auf er 1791 nach Hermannstadt zurückkehrte. Erstarb 1796.

XXXVI. UeberackeraüfSieghardsteiu undPfon-gau (Wolfg, Carl Gr. v. ) hatte das Ordenskreuz von1736 bis 1750 La er ein Geistlicher wurde.

* XXXVII. Lodron (Leop. Ant. Virgil Gr. v.)empfisng das Ordenskreuz 1737, diente bey verschiede«nen Feldzügen, besonders während des siebenjährigenPreussenkrieges, wurde salzburgischer Leibgarde - Ober«Lieutenant, dann Leibgarde-Hauptmann, und endlichden dten August 1798 Ordens - Commandeur. Beyder Wahl qiengen die Ritter, wie man sagte, in zweygleiche Theile. (3) Der Fürst entschied für ihn, als

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(a) In der That giengen die Ritter nicht in zwey glei-che Theile. Es stimmten sechs Capitularn, zwey er-hielten zwey Stimmen, und zwey andere eine. Nachmeiner Meynung hätte man folglich die Votanten zueinem neuen Scrutinium zulassen sollen. Wenn gleichdie Wahl eines Commandeurs nicht nach den kano-nischen Vorschriften beurtheilt werden darf, so ist siedoch immer als ein Collegialschluß zu betrachten. Dochhierüber habe ich mich bereits unter den §. n deut-lich erklärt.