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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
181
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Uo. 2.

Eid eines Commandeurs als Landschafts-Verordnerer.

^ch N. Lommsnäeur des adelichen St. Ru-perri Ritter Ordens, schwöre zu Gott einen Eid, daßich mit sammt Anderen des erkiesenen Ausschußes einergemeinen Landschaft des hohen Erzstifts Salzburg zuUnsers gnädigsten Hrn. Hrn. N. N. Erzbischöfen zu Salz-burg, b.6§at6li des Heil. Aposiol. Stuhls zu Romund des Deutschlandes Primaten vorfallenden Oblie-genheiten und Sachen, dann des gemeinen Fürstenthumsund Landschaft Nutzen und Nothdurft aufs Best undNützlichste meiner Einsicht und Verständniß nach hel-fen , handlen und rächen wolle; daran mich von keinerGnad, Mieth, Gab, Lieb oder Furcht, noch Neidoder Haß verhindern lassen will, was ich auch in denLandschafts Traktaten von den Verordneten und Erkiese,nen in der Versammlung, oder von jemanden insonder-heit hören werde, das will ich mein lebenlang verschwie-gen halten, dieses niemanden eröffnen, alle Arglist aus,geschlossen. Daß ich alles das getreulich und ungefähr-lich halten will, dazu solle mir Gott helfen und alleseine Heilige.

No. Z.

kormuin luramenti eines Großkitters.

^Hch N. N. schwöre hiemit einen leiblichen Eid, daß,nachdeme der Hochwürdigste Fürst und Herr Herr N. N.

Erzbi-

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