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Meß, wenn er anderst die Jahr hat, sich Lornmuni-eiren lassen.
Resolution
klscet.
Z) Ist von einem jeden gleich vor oder nach derLommunion s'iosellio tiäei abzulögen.
Gutachten
Ist prokellio 6äei gleich nach dem Lreäo abzulegen.
Ae/o/ntm»
klscet.
4) Solle der Ritter am Tag, da er das Kreuzempfangt, bey der Hochfürstlichen Tafel speisen.
Gutachten
Stehet bey jedes regierenden Landesfürsten gnedigi-sten Belieben.
Resolution.
Solle nach der Runction ein solcher Ritter ebenum die Gnad zu der Hochfürstl. Tafel durch den Com-menther oder Hoffmarschall anhalren lassen.
5) Sollen die Hrn. lnlpectore8 über deß neu amgehenden Ritters einreichende Requisits Ihren Hoch-fürstl. Gnaden jederzeit gehorsambist releriren.
Gutachten
Khönnen die Hrn 6eneral - Steuer - Einnemmerzugezogen werden, wann bey dem Ritter - Orden - Capi-tel die Requisits exsminirt und Ihre Hochfürstl. Gna-den der Ltstus rekerirt wird.
Resolution
klscet.
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