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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
108
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7) Solle auch kheinervor 12 Jahren die Kriegs-Dienst quitliren khönnen,wan er anderst die emoiu-menta vnd promotionesdes Ordens genüssen will.

8) Diese Ritter sollenauch obligirt sein, wan esanderst möglich zu Ehrender Allerheylligisten Dreyfalrigkheit, Mutter Gottes,vnd des Heyl. Ruperti vorallem wieder die Vnglaubi-ge vnd Vncatholische zu die.nen.

9) Der Orden hat zuschuldigigster Dankhbahr,kheit für Ihre Hochfürstl.

solle, 50 fl. bey seinem ab-trit callam zurükh zugeben.

^67. etZ. Khönndtendie Junge Ritter wenigist4 Feldzug, oder in derermanglung, als Volontai-res bey Khayserlichen oderReichs- keZimeutern solang zustehen, aältrinZirt,doch aber gleichwohlen indes E'zstifftö Kriegs-Dien-sten sowol in-als ausserLands, insonderheit widerdie vnglaubige, vnd proZetenlione patriae jeder-zeit gebraucht werden.

Von dem worth Unca-tholische rc. wäre, weilenman oben den Vorschlagwegen der communicationnacher Regenspurg gethan,vnmaffgeblichist zu ablira-biren.

9. Ist gar ein billi-che sach, auch nich zuvil,wan schon Leder Ritter lubob-