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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
105
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S''md verbunden sein, täg-lich in der frühe, z Nat-ter Vnser vnd z Xve iVln-ria sambt dem Glauben zuEhren der alle heiligstenDreyfaltigkheit auf denAbenv aber der Heyl. FünffWunden vnd des Heyltgenkuperü dreymahl das Hey-li. e Creut zu machen, auch.'ff Vatter Vnser vndave mann zu betten.

2 ) Khan sich kheiner beyVerlust des Ordens in ei-nen andern Stand begeben,ehe vnd bevor der Aeltisteoder Commenthur solchesdem Lands - Fürsten hinter-bricht, vnd darauf denGnädigisten conföns erhal-ten haben wird.

z) Denen Rittern istzwar vnverwöhrt sich zuverehlichen, iedoch verliehren Sie auf solchen Fallden Orden vnd haben ein-folglich das Jährliche 6c-xutal: nicht mehr Zugenüs-sen.

ser, vnd fünf ^ve iVlnrinneben dreymaliger machungdes Heyl. Creuzes zu bet-ten?

2 Ist nichts zu erin-nern, ausser das ein Ritter,iedoch mit gnedigisten Vor-wissen reliZnireu möge.

g. Es mechte sowosdem Oommanäeur, alsdenen Rittern, sich zu ver-ehelichen vnverwöhrt sein,jedoch cum praelcitu Oel-6Kmj. Vnd da ein-oderder andere diese Olaullulausser acht liefe, so sollenals-

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