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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
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denen paaren Gelt bey derLandschaft 4-2000 fl. allier-riiren vnd von dem Ihrigen20000 fl. beylegen, alsodas Vermählen das völligeLapital sich auf üoooo fi.belaufen solle, welche beyernannter Landschaffc vn-aufkhündlich auf Interessezu iuueüiren, hingegeneben souil Lapitalia auf-zukhünden vnd heimbzu-zahlen feind.

15. Im Fall wider ver-hoffen veber khurz oder langder Orden völlig sollte auf«gehebt vnd extinZuirt wer-den, gehet alsdann die Mei-nung dahin, das vorbe-rührtes Lapital per boooofl. sambt all andern vonJhro Hochfürstl. Gnadenherkhommenen Mittlen demSt Johanns - Spithall zuMülln heimbfallen vnd ein-verleibt werden solle.

ib. Seind höchstgedachtIhre Hochfürstl. Gnadenrc. gnedigist gesinnt, dem

roz

Oapita! zu einer sonderenHöchen gnad vnd mehrereraufnemmung des Ordensäecimationsfrey zu lassenwäre.

15. Ist man mit ei-nem Hochwürdigen Domb-Capitl oben verstanden, mitdem Beysaß, das auf sol-chen fall der genus hiervondenen Vebrigen bedürfftigenLandleuten nach gnedigistenbelieben zu statten khom-men mechte.

16. Ist für diegdiste intentention vnder-thenigister Dankh zu sagen,vnd