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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
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ein khleiner Ritter-Sr;einzuraumen, welchen derAeltiste oder Cominenthurnach belieben bewohnen undgenüssen khan; wie danderselbe, wo nicht ein meh,reis, doch wenigst dastnplum von des OrdensJährlichen Einkhunfften:das reflciuum aber die Uttbrigen fünff Ritter zu Znu-fliren haben sollen.

6. Es sollen auch dieRitter nur von einem Ne«gierenden Herren Erzbi-

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wenigist 24 jahr alt seinsolle, neben dem Ritters(hierumben vnder-henigistgebetten wird) das Oup-lum: vnd also üoo fl. aus»zuwerffen, das Vebrjgeaber bey der Osflu ansalle Vorfallenheit zubehal-ten.

Zu einer Gnad mechredenen Ritteren hinfüro diefreye Wahl gelassen wer«den, einen aus ihrem Mittlin beysein zweyer, wo nichthochfürstl., doch gleichwoh-len aus dem Landschafft-Ausschussgnedigist fleputi-renden Oommiflnrien (war-under einer vom Prekären-',vnd der andere vom Ritter-Stand sein khöndte) aufgnädigiste Lonflrmntronzu erkhiesen: vnd also nichtauf den ältisten: sonderndem hualiflcirüsten die Re-flexion zu machen.

ülnm. Khöndtedem Eomunfleur wrnigistdie erste InÜLN2 über die2 Rir-

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