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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
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Wird ein Ordensrapitel gehalten, so ist er der Ac-tuar, p) und beynahe in allen Angelegenheiten des Ordenswird ihm entweder die Einleitung der Geschäfte über-lassen, oder er wird als Sachwalter gebraucht. AlsRentmeister und Nechnungsführer ist ihm ein Schlüsselzur Hauptcasse anvertraut, q) Die Handcasse, die zuden täglichen Gefällen und Ausgaben bestimmt ist, hater ausschließlich unter sich.

Hieraus muß man schließen, daß der Ordensver-walter, besonders weil die Besitzungen des Ordens be-trächtlich sind, jährlich vermehrt werden, und der Or-den dem Verwalter nicht einmahl einen Schreiber be-soldet , r) viel zu thun hat: aber sein Gehalt ist seinenArbeiten nicht angemessen. Er besteht in izo fl., sageein hundert fünfzig Gulden. Seine zufälligen Einkünftekann er im Durchschnitt ohngefähr auf 50 fl. berechnen.

liegt nicht vielleicht darinn der Grund, warumvor Zeiten so mancher Verwalter bey der Casse mitbeträchtlichen Summen im Rückstände geblieben ist?Nur ein landschaftsbeamter oder Canzleyverwand,ter kann zu diesem Amte gelangen, s)

Die

p) Aus;, aus d. Ordenspr. No. iZ- §. 1.g) Aus;, aus dem Ordenspr. No. 2.

r) Auf dem Lande, in entfernten Orten, wie z. V. zuSaalfelden, in der Gastein, Abtenau und zu Neukir-chen sind Unterverwalter aufgestellt, welche aber wie-der der Hauptverwaltung untergeordnet sind.

Auszug a. d. Ordenspr. No. i. 4.