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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
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90
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bernlillime funänvit, et kguos in vita 6i!exit, poftmortem coräisno in kacLr^pM conäffo sociuri volnit.

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Der Orden hat auch eine eigene Capelle im Kreuz,Hofe. Der Stifter wußte derselben einen eigenen Fondzu verschaffen, n) Vielleicht war daher das nicht un-bedeutende Silber, welches einst zu dieser Capelle ge,hörte, und das bald nach dem Einfalle der Franzosen(den 15. Dez. 1800) eingeschmolzen und zu Capitalgemacht worden ist.

Zu gleicher Zeit errichtete Johann Ernst einenArmenfond. o) Er bestimmte dazu ein Capital vonvierhundert Gulden. Die eine Halbscheide von den Zin-sen, welche das Capital abwirft, soll am Mayerhofevon Thunsfelden, die andere am Hause des Haanhofes(kleinweis heißt es in der Verordnung) etwa inPfennigen unter die vorüberziehenden -Bettler ausge,theilr werden.

Dermahlen werden jährlich der Gerichtsobrigkeitzu Glaneck oder Hellbrunn 20 fl. zu einer Unterstützungder Armen übergeben.

D.

§. 21 .

Vom Ordensverwalter.

Ziefer ist unter der Aufsicht und Leitung des Comman-deurs der Ordens - Oekonom und Cassier.

n) Auszug aus dem Ordenspr. No. 12.0) Ebendaselbst.

Wird