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Geschichte und Verfassung des 1701 für den salzburgischewn Landadel errichteten militärischen Ruperti-Ritter-Ordens : nebst dem Ordens-Codex und einem Verzeichniße aller bisherigen Ritter mit kurzen Nachrichten von ihrem Leben
Entstehung
Seite
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nen, indem die Sache doch einen Ausgang nehmenmuß.

Die Commissarien sind die Scmtatorn. Ist diePerson des Gewählten durch die absolute Mehrheit be-stimmt, so wird die Wahl mittelst der Commission demFü-sten angezeigt, und derselbe um die Bestätigung ge,beten. Die Commiffarien fahren in zwey Wägen nachHof. Im ersterll der mit sechs Pferden bespannt ist,sitzt der hochfürstliche Commissär und ihm gegenüber sitzendie ständischen Abgeordneten. Im letzteren, welchermit zwey Pferden bespannt ist, sitzt der Landschaftscanz-ler allein. Dieser macht beym Fürsten einen mündli,chen Vortrag. Nach erfolgter Bestätigung und nach-dem die Commission zurückgekommen ist, wird der Ge-wählte allein vorgerufen, und um die Einstimmung indie Wahl gefragt. Ist auch diese erfolgt, so werde»auch die übrigen Capitularen in den Saal gerufen,dann erst wird der gewählte Commandeur bey offenerThüre kund gemacht, und hierauf investier. Das ist,nachdem er den vorgeschriebenen Eid r) in die Häydedes hochfürstl. Commissärs geschworen hat, behängt ihndieser unter einer passenden Anrede, womit er ihn derPflichten eines Commandeurs erinnert, mit dem Com-mandeurs - Kruz, und überreicht ihm den vom Stiftereigends für den Commandeur bestimmten Degen»

Nachdem dieß alles geschehen ist, fahren in fünfWägen alle die, welche bey der Wahl zu thun hatten,

zur

r) S. die Eidesformel« llo. I.