Vervalrung der S-aatscassm zum vornehmsten Augen-merk machte, bemerkte es bald, daß die kleinere Ordens-präbende aus einer Unrechten Casse fließe. Ec befahldaher unterm 18. September 577z, daß künftig die-ser Sold der Kleinkreuze, welcher bisher in der Kriegs,zahlamts - Rechnung unter der Benennung HülfsFel-der vorkam, aus der Ordenscasse bezahlt werdensollte K).
Die andere Verfügung des jeßtregierenden gnädig-sten Landesfürsten, welche in der Ordensgeschtchte beson-ders gerühmt zu werden verdient, veranlaßt Herr Jo-hann Nepomuk, Claudius, Torquatus Christani Frey-Herr von Rall, k. k. Generalfeldmarschall - Lieutenant,welcher sich 177z verehelichte. Nach den Statuten istjed-r Ritter znm ehelosen Stande verbunden, oder wenner sich verheyrathen will; so muß er auf den OrdenVerzicht leisten. I)
Freyherr von Rall entschloß sich, eine ehelicheVerbindung einzugehen, war bereit, auf alle Präro-gativen , Befugnisse und Revenuen ein-s Ruperti - Or-dens-Ritters Verzicht zn thun: nur wünschte er, dasKreuz, den Stern und den Titel beybehalten zu dürfen.Er bat darum den Fürsten angelegentlich. Dieser be-willigte ihm die Bitte mit Einstimmung des Ordens undder Stände, m)
Da-
L) 25. Aus» aus dem Ordensprot.
l) Drittes Statut.
w) 24. Aus;, a. d. Ordensvr.