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4 (1830) F bis G
Entstehung
Seite
549
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Geheimerathsverordnungen Geheimschrift 549

Geheimerathsverordnungen oder Orilre« ot Oouncil, Verfü-gungen, die über Staatsverwaltungsgegenstände aus dem Geheimenrathe deS (un-verantwortlichen) Königs von Großbritannien und im Namen desselben, nach vor-gängiger Berathschlagung und Abstimmung der (verantwortlichen) Geheimenräthe,und zwar der Stimmenmehrheit gemäß, erlassen werden. Die Übersetzung Cabi-netsordre ist nicht passend, weil wir unter letzterer gewöhnlich einen von der reinenWillkür eines unumschränkt regierenden Fürsten ausgehenden Befehl verstehen.

> (Vgl. Continentalsystem.)

In den meisten deutschen Staaten (und ehemals auch in Sachsen) wird Ge -Heimerath oder Geheime rath scollegium dasjenige Ministerium genannt,dessen Sitzungen der Fürst selbst beiwohnt, und welches über alle Gegenstände inletzter Instanz entscheidet. Im Königr. Sachsenist gegenwärtig der Geheim e-rath ein hohes Landeskollegium, welchem die Oberaufsicht und Berathung überalle, das Wohl, die Würde und die Rechte des Landes betreffende Angelegenheitenobliegt. Über die von ihm deßhalb beim Könige eingereichten Gutachten macht die-ser seine Entscheidungen durch dasgeheime Cabinet bekannt, an welches auchdie übrigen höchsten Landesbehörden Verträge zu erstatten haben.

Geheimschrift (Kryptographie). Die Kunst, Briefe und Schriften mitgeheimen Nachrichten so einzurichten, daß sie nur von Denen gelesen werden können,für welche sie bestimmt sind, kannte schon das Alterthum. Man schor z. B. einemSclaven das Haupthaar, schrieb auf die Haut mit unverlöschlichen Zeichen und

r sandte ihn, nachdem das Haar wieder gewachsen war, an seine Bestimmung. Die-ses ist jedoch keine eigentliche Geheimschrift, sondern nur ein Verbergen der Schrift.Die Geheimschrift besteht in dem Schreiben mit Zeichen, welche nur Demjenigenlesbar sind, für welchen die Schrift bestimmt ist, oder welchem die Erklärung derZeichen, der Schlüssel, mitgetheilt ist. Die einfachste Art derselben ist, für einenjeden Buchstaben des Alphabets irgend ein andres Zeichen oder nur einen andernBuchstaben zu wählen. Allein diese Art von Geheimschrift (6kiKre) ist auch, ohnedaß man den Schlüssel besitzt, leicht zu entziffern. Daher wendet man mancheTäuschungen an; man scheidet die Worte nicht von einander, man schiebt nichts-bedeutende Zeichen zwischen die geltenden ein; man wechselt nach gewissen verab-redeten Regeln mit verschiedenen Schlüsseln. Hierdurch wird zwar die Entzifferungder Schrift für den uneingeweihten Dritten sehr schwierig, aber auch für die Corre-

> spondirenden selbst außerordentlich mühsam, und ein kleines Versehen macht auchihnen zuweilen die Entzifferung unmöglich. Andre Arten, z. B. sich über ein ge-drucktes Buch zu vereinigen und die Worte aus demselben zu bezeichnen, hat auchdas Mühsame des Chiffcircns und Dechiffrirens gegen sich. Die Art, die eigentlichgeheimen Worte in einem größer» Briefe oder Aufsätze ganz andern Inhalts zu ver-bergen, sodaß solche hervortreten, wenn ein Blatt mit ausgeschnittenen Stellen dar-über gelegt wird, hat zwar den Vortheil, daß das Dasein der geheimen Schriftselbst verborgen wird, ist aber nicht zu größern Mittheilungen geeignet, und derSchlüssel (das durchbrochene Blatt) leicht zu entwenden. Das Schreiben mit soge-

, nannter sympathetischer Dinte ist gar zu leicht zu entdecken, weil die Reagentien,wodurch die verborgene Schrift hervortritt, bekannt sind. Daher ist die sogenannteLlnisre gusrre oder kinffre inilöeinllrsbls sehr beliebt geworden, welche wenig-stens die Leichtigkeit des Gebrauchs, die Schwierigkeit, den Schlüssel zu finden,und die Möglichkeit, denselben im bloßen Gedächtnisse zu bewahren, auch schnellzu wechseln, mit einander verbindet. Sie besteht in einem Täfelchen, worin die 25Buchstaben des Alphabets unter einander gesetzt sind: