liche ^uri§ 6 icrion war ihnen schon seit I44szuerkannt und dadurch waren diese Länder derGerichtsbarkeit des Erzbischofs von Cölln, zudessen Kirchsprengel sie vorhin gehörten, schonlange entzogen. Es war ein Sprüchwort:Der Herzog von Eleve sei Pabst in seinenLändern. Der Herzog ließ sogar ein Mandatheraus gehen folgenden Jnnhalts: KeinePriesterschaft, sie sei weltlich oder ordinirt, sollhinführo einige Erbgüter, von was für einerNatur oder Condition sie auch sein mögen ansich kauften, ererben, belehnen noch sich schen-ken laßen. Zum andern sollen von nun andie Pastoren und Priesterschaft in unfern Land-sassen und die unsers Schutzes und Beschir-mung gemessen und gebrauchen wollen, keinegeistlichen Mandate empfangen und exequirenu. s. w. diejenige, die solche unerlaubte Man-daten und Bannbriefe in unser Land bringen,wo man sie antrift, sollen unsere Amtleute,Richter und Frohnen so fort fangen, sie in Säk-ken, welche dazu in allen Städten und Thorenhangen sollen stecken, und so aufs Wasser wer-fen , vertrinken oder auf andere Weise töd-ten. — Schon aus diesem Mandat kan mandie Gesinnung des Herzogs in Ansehung derGeistlichkeit erkennen. Die Minister des Her-zogs Johann und alle die an seinem Hofe dien-ten oder Zugang hatten, waren aufgeklärtehelldenkende Männer. Besonders zeichnete sichder damalige Jülichsche Kanzler Johann Gogrefund der Hofmeister des jungen Prinzen Con»rad S-eresbach als sehr gelehrte Männer aus.
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