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bezirken damit betraut sind, entweder selbst oder durch einen von dem Land-rathsamte für geeignet anerkannten Stellvertreter.“
„Der Rittergutsbesitzer hat innerhalb seines ritterschaftlichen Gemeinde-bezirks alle aus Landespolizeilichen Rücksichten erforderlichen Einrichtungenherzustellen und zu unterhalten, auch wenn diese nicht durch sein Interesse,sondern durch das der Ortsgemeinde geboten sind. Dagegen wird er von derVerbindlichkeit der Beisteuer zu den Ortsgemeindelasten (§. 13 des Gesetzesvom 5. Januar 1854) enthoben. Sofern jedoch wegen einzelner solcher Ein-richtungen eine Separirung des ritterschaftlichen und des Ortsgemeinde-Bezirksim Gesammtinteresse undurchführbar erscheint oder die Unterhaltung einer aufgewisse Anstalten beschränkten Gemeinschaft von beiden Theilen gewünscht undbeantragt wird, kann letztere von Fürstlicher Landesregierung angeordnet wer-den. Solchen Falls ist, wenn deshalb eine Vereinbarung der Betheiligten nichtzu Stande kommt, ein’ angemessener Beitrag des Ritterguts zu der bezüglichender Ortsgemeinde obliegenden Herstellung und Unterhaltung durch die Landes-regierung festzustellen.“
Auf Grund des Gesetzes vom 28. März 1868 wird die Exkommunali-sierung von den Besitzern der Rittergüter Bernsgrün, Crispendorf,Dörflas mit Walsburg, Herrmannsgrün, Hohenölsen,Ober-Reudnitz, Unter-Reudnitz und Ober- und Unter-Schönfeld beantragt. Die örtlich verschiedene Durchführung der Ex-kommunalisierung ist jeweils bei den einzelnen Rittergutsgeschichten dar-gestellt worden. Das gleiche gilt auch für die Inkommunalisierung derübrigen Rittergüter.
Die amtlichen Stempel der acht exkommunalisierten Rittergüter vonReuß ä. L., deren Abdrucke im Jahre 1917 einmal in den über Dörflasangelegten Akten zusammengestellt worden sind 25 ), tragen folgende In-schriften:
Karl HauenschildRittergut Bernsgrün
Vorstand
des
ritterschaftlichen
Gemeindebezirkes
Crispendorf
ExkommunalisiertesErblehn - RittergutDörflas mit Walsburg
Selbständiger
Rittergutsbezirk
Herrmannsgrün
Exconnnunalisiertes
Rittergut
Hohenölsen
Vorstand
der
Rittergutsgemeinde
Ober-Reudnitz
SelbständigerRittergutsbezirkUnterreudnitzReuß ä. L.
ExcommunalisierterRittergutsbezirkOb. u. Unt.Schönfeldb. Greiz i. V.
25 ) R-A: n. Rep. R, Cap. IV, Nr. 23, fol. 98.
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