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langte, wo doch diese Fronen den Kleinhäuslern zukämen. Jahrelang habensich diese Beschwerden hingezogen, und die Fronbauern erreichten sogarauf dem Termin am 25. Oktober 1666, daß die Regierung u. a. dahin ent-schied, daß ihr Gerichtsherr „die kleinen Häuser nicht mit Handwerks-leuten“, „sondern mit Dreschern“ besetzen sollte.
Die Kleinhäusler-Siedelungen sind von den Nachbarn nicht immer gerngesehen worden. Und besonders wenn eine Triftgerechtigkeit da-durch eingeschränkt wurde, gab es heftige Streitigkeiten * * * 5 ). Aber auch sonststellt beispielsweise die Obergreizer Regierung am 28. August 1728 fest 6 ),daß „der von Wolfframsdorff zu Rothenthal seit kurzer Zeit auf die 8. biß9. dergleichen kleine Häußlein zu nicht geringen Nachtheil derer dort herumliegenden OberGraizischen Waldungen, erbauet haben soll“. Und derGräfl. Reuß-Pl. Procurator Fisci Christian Heinrich Sequenides zeigt sogaram 10. Juni 1747 den Reudnitzer Rittergutsbesitzer Johann FriedrichTrützschler wegen „neuerlichen Häuserbaues“ an 7 ) und schreibt dazu andie Regierung, „... daß dergleichen neugebauete kleine Häußer lauter sehrarme und schlechte Leute zu Besizern haben, die der Herrschaftl. Holzung,durch Walddeuben verschiedener Gattung den grösten Schaden zufügen,mit gehorsamster Bitte, auch wegen des hiebey auf verschiedene art garmercklich einschlagenden Interesse Hochgräfl. gndster. Herrschafft, demHerrn von Trüzschler und der gemeinde zu Reudniz, die Fortsezung ob-gedachten Baues an dem Hempelischen Steinbruch ... zu untersagen...“
Da die Rittergutshäusler nicht zur „Gemeinde“ ihres Ortes gehören,sondern eben zum Rittergut, so genießen sie auch — wenigstens anfangs —alle Privilegien, die die Rittergüter vor den Gemeinden auszeichnen. Soheißt es z. B. in einem Obergreizer Regierungsgutachten vom 17. Septem-ber 1731 8 ): An der Landeshoheit in Hohenölsen, die Kursachsen amganzen Ort Hohenölsen beanspruche, liege für Greiz nicht viel, u. a. auchdeshalb, weil „die dasige auf Reuß: Lehn seit einigen Jahren neu erbaueteHäuser, weil sie auf RitterGuths Grund und Boden stehen, bishero nicht1 Pfennig Steuern oder andere herrschafftliche Abgaben gegebenhaben, sondern ganz frey gewesen sind, auch in der ganzen Ober-Graizischen Herrschafft man kein einziges exempel hat, daß dergleichenRitterGuths Häuser besteuret wären“.
Das gleiche gilt vor allem auch für die militärischen Ein-quartierungen auf den Dörfern. Alle Rittergüter waren von dermilitärischen Einquartierung befreit, und wenn ihnen doch manchmal nochSoldaten zugeteilt wurden, so beschwerten sie sich darüber stets bei der Regie-
®) Es sei hier vor allem auf die Streitigkeiten zwischen dem triftberechtigten Ritter-
gut Unter-Reudnitz einerseits und den Rittergütern Ober-Reudnitz und Herrmanns-
grün andererseits verwiesen, die in der Unter-Reudnitzer Rittergutsgeschichtc
(S. 361 ff., 376) ausführlich behandelt worden sind.
B ) R-A: a. Rep. R, Cap. X, Nr. 23.
7 ) R-A: a. Rep. R, Cap. XIX, Nr. 59, fol. 367.
8 ) R-A: a. Rep. R, Cap. XI, Nr. 33.