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Die Attribute des neuen Deutschen Reiches
Entstehung
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tiren, welcher wenigstens im Jahre 1806 gewiss nicht daran dachte,sich zum Eigentümer der Reichskleinodien zu machen, da ja eineAViederlierstellung des alten Reiches, die Neuwahl eines Römisch-Deutschen Kaisers, damals noch gar nicht ausserhalb des Be-reiches der Möglichkeit lag. Von einer Ersitzung des Eigen-thums durch Zeitablauf kann aber ebenfalls nicht die Rede sein,da die bona fides in der Person des Erwerbenden nicht vor-ausgesetzt werden kann; denn der Kaiser selbst wusste ja aufsgenaueste, wie und zu welchem Zwecke diese Sachen in dieSchatzkammer zu Wien gekommen waren. Trotz dieser gewich-tigen juristischen Bedenken, welche der Annahme eines Eigenthums-erwerbes entgegenstehen, ist anzuerkennen, dass der Kaiser vonOesterreich ein unangreifbar es Besitzrecht an diesen Dingenhat, welches thatsächlich dem Eigenthum gleichsteht, da Nie-mand in der Welt, auch das im Jahre 1871 neu gegründeteDeutsche Reich nicht, ihm gegenüber als besser berechtigtaufzutreten im Stande ist.

Wollte Oesterreich indessen auf dieses Besitzrecht freiwilligverzichten, so könnte dies unseres Ermessens zunächst nur zuGunsten eines unparteiischen Dritten, einer Deutschen National-sammlung geschehen, wie etwa das Germanische Museum zuNürnberg ist.

Es gibt aber schliesslich noch eine ganz andre Seite, vonwelcher wir die Kleinodien des Römisch - Deutschen Kaiserthumszu betrachten haben: es ist dies die religiöse.

Wer wollte in Abrede stellen, dass auf den Römisch-DeutschenReichskleinodien zu Wien, nicht minder auf denen, welche sichnoch zu Aachen befinden, unverkennbar der Typus des Katholicis-mus ruht, und dass die meisten daran erinnern, wie sehr dieDeutschen Kaiser einstmals vor den Römischen Päpsten sich de-müthigen mussten! Kaiser Karl V. im Krönungsornate mit Alba,Stola und Pluviale bekleidet, mit rotheu Handschuhen, Strümpfenund Sandalen, (dessen Abbildung in Bocks angeführtem Werkeüber die Kleinodien des Römischen Reichs Deutscher Nation nach-