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Personennachweis für die Koschnaewjerdörfer von 1651 - 1702
Entstehung
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Unter dem 3. Februar 1674 hat dann Keiser den clericus minoruniordinum Johann Anderson, einer in Tempelburg (1697) nachweisbarenFamilie (vermutlich schwedischer Abkunft) entstammend, als künftigenVikar für Osterwik - Frankenhagen providiert. Docli war dieser nurbis (höchstens) August 1675 hier tätig. Dann ist er nach Könitz iiber-gesiedelt. Die Einträge ins dortige (schon erwähnte) älteste Kirchen-buch vom 18. August 1675 bis 16. März 1676 stammen von seiner Hand.Zum 29. November 1675 benennt er sich darin selbst als Joannes Al-bertus Anderson, Commendarius Choinecensis, Lichnoviensis et Slawen-cinensis, am 23. Febr. 1676 als Vicarius Choinecensis. Am 15. April1676 wurde er dann auf die Pfarrei Lichtnau-Schlagentin kanonischinstituiert. Am gleichen Tage erscheint in den Kammer Konsistorial-akten, in welchen die gedachte Institution bekundet ist, Keiser nochals Slochoviensis Ostrovitensis Silnensis 2 ) parochus. Im Jahre 1675ist nun dasjenige Osterwiker Kirchenbuch angelegt worden, das unsheute die ältesten Tauf- und Trauregister an Ort und Stelle selbst bringt.Leider sind vorn davon viele Blätter abgerissen, so daß Taufen gegen-wärtig erst von (März oder) April 1697 daraus abzunehmen sind. DasTrauregister hebt an mit dem 18. November 1675: die ersten fünf Ein-träge zeigen noch Keisers Handschrift (zuletzt 16. Februar 1676);zweitere zwei vom 17. Mai und 12. Juli 1676 bekunden Lorenz JohannMantey als Commendarius, am 15, November 1676 schreibt sichderselbe bereits parochus Ostrowitensis. ln der Zwischenzeit hatalso Keiser (f 1685) auf die hiesige Pfarrstelle Verzicht geleistet. Manteystarb Anfang März 1690. Nach ihm erhielt Peter Johann Döge das Pfarr-amt. Er gab es 1702 auf, nachdem ihm das Pfarrbeneficium zu Tempel-burg, seiner Heimatstadt, zuteil geworden war. 1702 soll auch der End-punkt unserer Mitteilungen sein.

Diese entnehmen wir außer den Kirchenbüchern vornehmlich denRechnungen bis 1702. Einige vereinzelte Nachrichten entstammen denKonitzer Schöffenbüchern, einige weitere den Caminer Consistorial-akten. Die Grundbücher der Regierung zu Marienwerder, betreffenddas Amt Tuchei, liefern für die von uns behandelte Zeit nur eine spär-liche Ausbeute; erst von etwa 1700 ab fließt diese Quelle reichlicher.Übrigens habe ich die in früheren Aufsätzen schon gelegentlich benanntenPersonen, sofern sie nicht in die Zeitspanne von 1651 bis 1702 hinein-gehören, hier nicht wiederholt: sie sind ja leicht aufzufinden. Was dieSchreibung der Namen angeht, so gilt in den einzelnen Artikeln die je-weils vorhergehende so lange fort, bis sie durch eine neue abgelöst wird nur wo ein Name in Klammern gesetzt ist, gilt diese Schreibung bloßfür den Einzelfall. Daß stets die Schreibweise der Quelle gewahrt ist,sei schon noch einmal angemerkt. Die alphabetische Anordnung richtetsich nach der heutigen festgewordenen Schreibung der Namen: so istz. B. Wrögel (mit seinen verschiedenen Nebenformen) unter F zu suchen,ebenso Wed (= Fed, jetzt Fedde). Mit einem Stern sind diejenigenmännlichen Personen versehen, von denen die Quelle selbst ihre Njclit-

2 ) Silno ist der poln. Name für Frankenhagen.