auch sind Kirche und Pfarrhaus als solche überhaupt nicht genannt.Um hier einer falschen Legendenbildung vorzubeugen, sei, was folgt,,angenierkt.
Nach Beendigung des gedachten Schwedenkrieges wurde die PfarreiOsterwik (mit der Filiale Frankenhagen) dem Schlochauer Pfarrer Jo-hann Mauritius Keiser (aus Danzig gebürtig) mit anvertraut: eswar dasselbe Verfahren, das ich schon mit Bezug auf Anschluß derLichtnauer Pfarrei an Könitz erwähnt habe, nur daß Osterwik vonSchlochau gute drei Meilen entfernt liegt, während Konitz-Lichtnauräumlich Zusammenhängen. Pfarrer Keiser kam nun im November1663 nach Osterwik, um mit den -dortigen neu bestellten vitrici die ersteKirchenrechnung vorzunehmen. Da sieht er sich denn veranlaßt vor-auszuschicken: Tempore belli Dominus Deus Ecclesiam Ostrouitensemvisitavit auferendo tarn Reverendum Dominum parochum quam vitri—cos. Das besagt nur, daß im Verlauf des zweiten Schwedenkrieges dervorige Pfarrer, sowie die früheren Kirchenvorsteher gestorben seien;Gott hat sie weggenommen; daß ein gewaltsamer Tod (durch denFeind) im Spiele sei, ist mit keiner Silbe auch nur angedeutet. InsuperSueticus miles nullo defensore aut curam habente invento omnia diripuit— da niemand, dem die Sorge über das Kircheninventar obgelegen undder dies pflichtgemäß verteidigt hätte, da war, rissen die Soldaten allesweg, was ihnen in die Finger kam — adeo ut ne schedulam quidem mini-mam habere potuerim proventuum seu debitorum — so daß nicht auchnur ein Zettelchen aufzufinden war, das über Einkünfte oder AusständeAuskunft gegeben hätte x ). Also d a r a u f bezieht sich der Ausdruckdiripere hier in erster Linie; daß die rohe Soldateska auch in anderenDingen nicht eben glimpflich zu Werke gegangen sein wird, mag zu-treffen: doch dies war für den augenblicklichen Zweck ohne Belang.Die Filiale Frankenhagen anlangend, hatte Keiser schon den3. Juli 1663 die Rechnung abgehalten, und zwar a biennio: woraus zuschließen ist, daß er 1661 die Pfarrei Osterwik-Frankenliagen über-nommen hat. Angemerkt sei, daß auch in Frankenhagen die Kirchen-vorsteher des Jahres 1663 nicht mehr dieselben waren wie die in derVisitation von 1652 genannten. Die Rechnungen der CekzinerKapelle bilden eine eigene Abteilung des Osterwiker Liber rationum(die hintere Partie desselben) und beginnen ebenfalls mit November1663; die Kapelle hatte dazumal nur einen vitricus: es war dies Jo-hann Stolpman, 1652 waren zwei Vorsteher gewesen: Matthaeus S(z)ep-ler und Lorenz Stolpman (Johanns Vater). Also auch in Cekzin undFrankenhagen sind aller Wahrscheinlichkeit nach die früheren Kirchen-vorsteher allesamt in der Zwischenzeit verstorben.
J ) Hinsichtlich des Frankenhagener Müllers Gregor Giersz erfahrenwir, ihm seien die iura et privilegia über seinen Besitz tempore belliSvetici proxime praeteriti ab hostibus discerpta et dilacerata; zumBeweis wurden partes minutiores a privilegio confirmationis (Vladis-lai TV.) vorgelegt: woraufhin König Michael d. d. Warschau 28. Juli 1670für ihn ein neues Privileg ausstellte.
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