I. Theil. II. Capitel.
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die der tragenden Flüssigkeit übertrifft, zum Sin-ken gebracht werden.
1) Als Belege des 'ersteren Falls können genanntwerden: das Schwimmen der Nebel- und Dunstbläs-chen, der Luftballons und Aerostaten überhaupt ingewissen Höhen; das hohler Kugeln, leerer verstopf-ter Flaschen, aufgetriebener (Harn-) Blasen die zu-sammengedrückt zu Boden sinken; der beladenenSchiffe , der Pontons ; das Schwimmen mittelstSchwimmgürteln, Rindsblasen, Binsen, Kork; dieArt Schiffe in seichte Häfen zu buxiren; das Empor-steigen der Cadaver, in dem Maase wie sich durch dieFäulnifs in ihnen verschiedene Luftarten entwickeln;das Auf- und'Niedersteigen der Fische; das periodi-sche Emporkommen einiger Wasserpflanzen durchangebildete Luft enthaltende Blasen; u. m. dgl. Manwird mit aufgeblasenen Backen besser vom Wassergetragen, als bei geöffnetem Munde, so auch fetteMenschen bei übrigens gleichen Umständen leichterals magere etc.
2) Zu dem lezteren Falle gehören: das Sinken leckgewordener Schiffe; die Luft in der Taucherglocke,■während die Glocke ins Meer gesenkt wird; das Sin-ken umgestürzter Gläser, ausgedrückter Blasen, desvon Luft entleerten Holzes, Ertrunkener etc.
D) Vo m Verhaltnifs elastischer Flüssigkeiten zu ru-henden tropfbaren und festen Körpern .
§. 82.
XII. Versuch. Eine gläserne recht trockeneRöhre, die länger ist als 28 paris. Zoll, ver-