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1 (1810)
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176
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I. Theil. I. CapiteJ.

4) Die Gesetze des gcradlinigten Hebels lassen sichauch auf den gebrochenen oder Winkelhebel(Vectis angularis ) und auf Fälle wo Kraft und Lastschief auf den Bewegungspunct wirken, und wo dasGleichgewicht eintritt, w e n n Kraft und Lastfich umgekehrt wie die Perpendikel ausdem Unterstützungspuncte auf die Rich-tungen der Kräfte verhalten, so wie auf dieRolle oder Scheibe (Trochlea) den Flaschen-zug (Polyspastus) und das Rad an der Welle(Axis in peritrochio) anwenden, wie dieses die an-gewandte Mathematik lehrt.

5) Ueber die Gesetze des Gleichgewichts, wenn

die Kräfte in schiefen Ebenen auf den Hebel wirkenvergl. man: Kästner s Dissertat. betit. Vectis et

compositionis virium theoria evidentius exposita. Lips.1753. 4. Uebrigens vermag jede senkrecht auf denHebel wirkende Kraft, bei sonst gleichen Umständenmehr, als eine deren Wirkung in schiefer Richtungauf den Hebel geht.

6) Um den physischen Hebel wo das Gewicht derArme selbst zu berücksichtigen ist, auf einen mathe-matischen zu reduciren, nimmt inan das bekannteGewicht der Arme, als in dem Schwerpuncte desHebels vereinigt an; und berechnet dann aus derEntfernung dieses Schwerpunctes vom Ruhepuncte;um wieviel das Gewicht des kürzeren Arms erhöhetwerden soll. Versuche mit der LEUPOLDSchen Uni-versalwaage können dann zur Bestätigung dienen.Auch gehört liieher der Versuch, an einen auf einenscharfkantigen Tisch gelegten Stock ein mehr oderminder grosses Gewicht aufzuhängen; ferner ein gros-ses Gewicht an das eine Ende einer langen thöner-