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heit so herrlich geoffenbart hat, dem reumüthig zu-rückkehrenden und redlich sich bessernden Menschen auchdie Schuld der vorher begangenen Sünden aus Gnadenerlassen, und solches Heil und solche Seligkeit in ChristoJesu allen Gläubigen und allen frommen Bekennern seinesNamens aus Gnaden gewähren.
Die evangelische Kirche erkennt daher keine Ver-dienstlichkeit der guten Werke eines Menschen zu sei-ner eigenen Rechtfertigung bey Gott; noch weniger ei-nen Ueberfluß und Ueberschuß solcher Verdienstlichkeitbey besonders heiligen Menschen, aus welchem Ueber-slusse sich ein Gnadenschaß unter der Verwaltung derKirche für andere minder heilige Menschen bildenkönnte, und daher keine auf diesen Gnadenschaß be,rechnete Ablösung (Ablast) schon begangener oder nochzu begehender Sünden gegen aufgelegte Kirchenbußenoder Werkhciligkeiten jeder Art, als: Gebete der Zahlnach, Kasteyungen, Wallfahrten u. dgl. m.
Frage.
Stimmt mit dieser höchsten und heiligsten Lehredes ChristenthumS Euer aller innigste Ueberzeugungin frommem Sinne und ohne allen Vorbehalt ein?
Saß 5.
Um zu jener fruchtbaren und beseligenden Heili-gung des Sinnes und des Lebens, unter Gottes undseines heiligen Geistes fortwährendem Beystande zu ge-langen, erkennt die evangelische Kirche als besondereGnadenmittel für alle Christen nur: 1. das Wort oderdie Lehre Jesu, öffentlich und rein verkündigt, mitFleiß und Liebe angehört und in eigner häuslichen An-dacht, nicht in so leicht irreführenden Winkelver-sammlungen, gelesen, still erwogen, und auf Herz