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Pflichten durch ihre höchsten Staats- und Kirchencol-legien nach den Grundsätzen der Religion Jesu ver-walten läßt.
Frage.
Ist auch dieses Euer aller überlegtes und frey-williges Anerkenntnis;?
Satz 3.
Die evangelische Kirche kennt und erkennt keineandere verpflichtende Vorschrift, und kein anderesschiedsrichterliches Ansehen in Lehre, Glaubens- undGewissenssachen, als
die heilige Schrift,
nach einsichtsvollem und redlichem Forschen in derselben.Sie verwahrt sich also damit eben sowohl gegen allewillkührliche Auslegung derselben, von wem es auchsey, als gegen alle unbiblische Entstellungen oder Zu-sätze, welche aus sogenannter Erblehre, menschlichenMachtsprüchen, und dem ähnlichen Kirchensatzungengeflossen sind.
Frage.
Bekennet Ihr alle Euch aus freysr Ueberzeugungund mit festem Sinne zu diesem ersten und tiefsten Fun-damente der evangelisch-protestantischen Kirche?
Satz 4.
Den Lehren dieser heiligen Schrift zufolge glaubtund bekennt die evangelische Kirche, daß nur eine in-nige Ergebenheit an die Religion Jesu, welche sichdurch ein heiliges und frommes Leben nach ihren Vor-schriften lebendig und thätig erweiset, das beruhigendeVertrauen in dem Christen begründen kann, es werdeGottes erbarmende Vaterliebe, welche sich in den gro-ßen Verdiensten seines Sohnes um die verirrte Mensch-