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Zahl der auf solche Weise Aufgenommenen betrage220. Personen oder 44. Familien, und unter ihnenbefand sich der Herr von Gemmingen nebst seiner Ge-mahlin und seinen bereits erwachsenen Söhnen undTöchtern, so wie der Pfarrer Henhöser, welcher ebenso wenig als der Herr von Gemmingen ein Seetirerseyn und außer kirchlicher Verbindung bleiben wollte,und daher gleichfalls seinen Wunsch, in die evangeli-sche Kirche ausgenommen zu werden, erklärt hatte.
DaS GlaubenSbekenntniß, durch besten Vor-legung und Billigung die Aufnahme in die evangeli-sche Kirche vollzogen ward, lautet so:
Satz 1.
Die evangelisch-protestantische Kirche, also auchdie evangelische Kirche des Großherzogthums Badenerkennet und verehrt den göttlichen Stifter des Christen-thums, Jesum Christum, als das einzige, mit höchsterMachtvollkommenheit regierende Oberhaupt seiner Kir-che auf Erden; und schließt damit alle andere mensch-liche, unbeschrankte und unfehlbare Oberherrschaft überLehre, Glauben und Gewissen aus, welche sich ausIrrthum an Jesu Christi Stelle gesetzt hat.
Frag e.
Ist dieses auch Euer aller wohlbedachte Ansichtund Ueberzeugung?
Satz 2.
Sie erkennt aber daneben in ihren evangelischenLandesregcnken als Landesbischösen die einzige kirch-liche Stelle im Staate, welche alle äußere und in-nere Angelegenheilen der evangelischen Landeskirche inEinheit mit dem Wohle des Staates zu beaufsichten,zu leiten und zu schützen hat, und diese Rechte und