sprechung, oder auch nur durch Ucüerredung seine Anstim-nmng zu erhalten sucht; denn mau hindert dadurch dieFrcyheit seiner Selbstbestimmung und die Unabhängigkeitseiner Wahl. Sodann kann, eben weil der Mensch cursolches Wesen ist, nur die fr eye Ucberzengnng, welche ausder Zustimmung seiner Vernunft zu deutlich erkamucn Grün-den hervorgeht, ihm ziemen. Auch das verkennt wer entwe-der sein Urthcil blendet oder seine Neigungen besticht, undführt ihn zu einem Glauben, welcher des freycn und ver-nünftigen Menschen unwürdig ist, wenn er ihn nicht garzur Unredlichkeit gegen sich selbst verleitet. Endlich soll derMensch, eben weil er ein Mensch und kein Gott ist, sichnicht untrüglich dünken, sondern für möglich halten, daßauch in den Gedanken des andern Wahrheit seyn könne,und auch diese Bescheidenheit verletzt, wer andern seineMeinung aufzudringcn bemüht ist. Demnach gicbr csallerdings eine Bekehrungssncht, welche von dem vernünf-tigen und pflichtmaßigen Eifer für die Fortpflanzung seinesGlaubens dadurch sich unterscheidet, daß sic nicht mit derMittheilung des Glaubens und seiner Gründe sich begnügt,sondern auch anderer Mittel sich bedient, um Zustimmungoder wenigstens die äußern Zeichen derselben zu erhalten.Mag sie entweder Zwang und Strafe, oder Almosen undSpende, aus der Convcrtitencasse gereicht, oder auch nurdie Ueberrcdung zur Erreichung ihres Zweckes anwendcn,sie ist jederzeit Verletzung der Achtung, welche dem Men-schen gebührt, Eingriff in seine Rechte, Verführung zueinem unwürdigen Meinen und Wahnen oder gar zur Unred-lichkeit, und hat ihren Grund entweder in dem Dünkel derUnfehlbarkeit oder in dem Egoismus, welcher seine Sache,weil sie seine Sache ist, geltend machen will.
Wohl ist jedem Menschen der Wunsch natürlich,seine Ansicht mitzuthcilcn und seinen Glauben auszubreitcn,und je mehr er durch ihn sich beglückt und befriedigtfühlt, desto mehr wird er wünschen, auch andere zur Lheil-