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blos bis Moralität der Dienstboten, die den roten Theilaller Bewohner enthalten, da z. B- in Schlesien deren an176,972 gezahlt wurden, die Gewerks-Lehr-Burschen undGesellen und die Tagelöhner nicht gerechnet, sondern auchder Einfluß, den diese Masse auf die Moralität aller Fa<inilien leider haben muß. Steffens zeigt in einem dervorzüglichsten Capitel seiner Carrikaturen: „über Dienst-„barkeit und Hörigkeit, wie die Sünde der Zeit sich in„dem Bestreben, das Verhältniß vom Diener zum Hcr-„ren zu verwirren und zu vernichten, auf die zerstörend-„ste Weise gezeigt habe, und daß die Dienstbarkeit nicht„nur ein nothwendiges Element des Staates, sey, sondern„auch am meisten und am deutlichsten das Wesen der bür-gerlichen Freiheit enthülle, und daß das innere religiöse„Band der Treue und der wechselseitigen Zuneigung, wel-„chee Herren und Diener verknüpfen solle, nur aus einem„großartigen Familien , Sinne entspringen könne.Aber wie? Die neue Gesinde,Ordnung dient nicht genügendzum Zweck, indem sie eigentlich nur das NechtS-StreitVerhältniß zwischen Herrschaft und Gesinde regulirt unddas Dienst-Pflicht-Vcrhältniß der Kinder zu den Elternnur mit den wenigen Worten berührt, daß jene sich ohnedie Einwilligung dieser nicht vermischen dürfen, so wieMinderjährige nicht ohne Genehmigung des Vormunds;aber über das H örigkeitü-Verhältniß des sich vermie-thenden zur Familie und zur Gemeinde seines GeburtS-Orkes nicht verfüget; wogegen notorisch die Behördenseit 1807 von vielen tausend dienstlosen und vagabondi-renden Subjekten der dienenden Volks,Klasse — wie die-se Subjekte selbst — nicht bestimmt wissen, wo sie eigent-lich gehörig oder hörig, ihr Gehör finden und gehor-sam seyn sollen; und in Folge dessen, bis die Hörigkeitunter langem Hin- und Hcrschreiben vel cjnasi ausgemit-telt oder zur Last geschrieben wird, ein solches verwahrlo-stes Subjekt gleichsam eine res nullins sau vero lulsera-