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moralisch Gutem und Bösem an sich zu thun, sondern nurin so weit, als das Gute und Böse zugleich recht und un-recht ist.
42.
Gegenseitig hat aber der Staats.-Bürger die innerefreie Macht der Wahl, sich nach den Gesetze» des Staateszu beherrschen, und sich gehorsam ihnen zu unterwerfen,oder dessen äußere Gewalt in Strafe zu gewärtigen.Hinwiederum ist es Psiichtgesetz des Staates: die sich äu-ßernde Freiheit der Individuen im CvllistonS-Falle genauzu messen und z» schützen. Der Staat wäre selbst einunfreier, wenn und in so weit er von einem oder allen'Staatsbürgern mehr Opfer der individuellen Freiheitforderte oder erzwänge, als die Anfrcchthaltung der Frey-heit aller erfordert, so wie es auch keine moralische Ver-pflichtung giebt, sich dem Staat über dieses Maas hinaue-zu opfern.')
*) Der von Steffens so hoch belobte Selbstmord dcsDeioeles (2. S. 566, 294,) widerspricht dem Mo-ral-Gesetz und dem erlösenden Prinzip seinerStaatswissenschaft.
4 z.
Die Frage, über die primitiven Elemente des Staa-tes, wäre nun, »ach Vorstehendem in jeder Richtung be-antwortet.
Hailer hat mit großem Verdienst vor andern gezeigt,wie die Staaten nicht durch künstliche, sondern nurdurch natürliche gesellige Unterordnung entstanden find.Steffens wirft ihm dagegen.(L. 2. S.. 220.) vor „sei-