Mann oder Frau werden soll, wo er geboren werdest soll;und welche Muttersprache er sprechen soll? u. s. w. nochmanches Maaß dieser Freiheit durch Zulassung Gottesvon Generazion zu Geuerazion. Also gibt es eine erb'liche Freiheit oder Abhängigkeit der Meuschen unter-schieden von der Freiheit oder Abhängigkeit ih-rer Wahl, oder ihrer Wahl-Freiheit, durchwelche alle gleich frey vor Gott sind.
35.
Noch mehr! Nicht blos die Aeußerungen der erbli-chen FreiheitS-Thätigkeit der lebenden Zeitgenossen sindElemente des Staars-Geistes oder Staates, sondern auchdie der Verstorbenen- Ja! diese mehr, wie jene. Injedem Wort lebt auch hieuiedcn die alte Seele unsterblichfort, die eS zuerst ausgesprochen, so in allem, was ge-schichtlich wir wissen, aus jeder Vorzeit und in allem, wasaußer uns dasteht als Werk der Menschen. Und also hakes der Staat weniger mir der Gegenwart als mit derVergangenheit zu thun, mehr mit dem, was schon statuirtist, oder mit Statuten, als mit dem, was im Lauf derZeit erst statuirt werden soll, oder mit der Zukunft.
Nur Wahnsinn oder Frevel kann das bestehende imStaate gewaltsam der ungewissen Zukunft opfern. Also besteheAltes, bis es von selbst, ohne gewaltsames Zuthun vergeht, oderdas Neue das Alte von selbst verdrängt, wie täglich nichtnur die sogenannte Mode, sondern jeder inoclns in ralousthut! Und dies Prinzip der Legitimität ist keine Car-rikarur!
3st.
Die Thätigkeit der Zeitgenossen kann im Verhältnißzu dem, was die Vergangenheit statuirt hat, nur wenigneues sratuiren, aber desto mehr aufrecht erhalten, oder im