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der Meinung Halters-beigestimmt werden, daß Freiheitund Unter,Ordnn ng, oder im engern Sinne: Abhän,gigkeit oder Dienstbarkeit Corrclata sind.-
*) Steffens sagt (S. 479) ,,Freiheit und Souverännität sind gleichbedeutende Worte; beide drücken,nichts anders aus als bewußte Selb stb estim-inung. Zlneillon (S. 7.) Freiheit sey das ein-zige absolute, sich selbst bestimmende Vermi-mögen des Menschen." Haller (D. i.S. Zsio.)„Freiheit und Dienstbarkeit sind Eor,relatc."
29.
Die allgemeinste Abhängigkeit der Menschen, nämlichdie von der einzig absoluten Gewalt Gottes bedarfhier keiner Erwähnung; und nur in so weit, daß derMensch keine absolute Gcwalc über seine Natur oder de-ren Gesetze hat, sondern nur eine Gewalt in seiner Na,tur nach Maaßgabe ihrer Gesetze. Er herrscht also nichtüber sie, wenn er sie selbstthätig befolgt, weil er ihnen fol-gen, oder nothwendig sich ihnen unterwerfen muß.
2 ->.
Jede andere Gewalt oder Abhängigkeit ist daher nureine relative, nur eine sinnlich wahrnehmbare, äußere-,also auch die Staatsgewalt und die Abhängigkeit derStaatsbürger von derselben. Denn die inneren nicht au,ßerlich wahrnehmbaren Thätigkeiten des Zndividui sindnach §. 22. keine Elemente des Staates, nicht der Ge,walt desselben unterworfen.