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Ueber Freiheit und Unter-Ordnung im Staate : mit bes. Rücksicht auf Schlesien
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heits-Prinzips Schranken zu scheu sind, wenn auch Hal,lern die Erforschung der Heilmittel nicht vollkommen ge-lungen ist, und blos menschlicher Weisheit nicht gelingenkann und wird. *)

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*) Man vergleiche hiermit unter a.ndern folgendeAeußerungen von Steffens (C. 2. S. 547.) „Einjeder sey Souverain;" oder S. Zog. „die Re-gierung dem Volke gegen über Souverain zu nen-nen" heißt sie in Knechtschaft stürzen," der deut-schen Bundes-Akte gegenüber! oder (S. 621.)wo er Kancs Sentenz für Recht preiset, wo-nach der, welcher auf dem öffentlichen Markt,ohne irgend eine heimliche Verbindung tretendarf, Empörung predigend, und Recht behält,auch ursprünglich Recht habe" wäre er auch et-wa ein vereidigter Diener des Fürsten? obwohlman jener hohlen Phrase zum Beweis ihrerNich- ^tigkeit nur die entgegen sehen darf: wenn einerUnsinn predigt, und er behält Recht, so hat erRecht.

LI.

Worinn bestehen nun aber die primitiven ungleichar-tigen Prinzipien oder Elemente des Staates, da die Men-schen-Körper nur für gleichartige Theile des Staatö-Kör-pers anzusehen sind? —> Gleichwie im Menschen: Körperund Geist gedacht werden, sollte man auch wohl mit glei'eher Bedeutung im Staatö- Körper den StaatS - Geist(ssprit ein corxs) sich denken, wie analog in dem Welt- ^Körper die Welt-Seele oder der Welcgeist gedacht wird.

So gedacht erscheint uns der St aatS-Geist als die Co-ha'esions - Kraft des Staates. So wenig aber dieCohaesionskrafc oder die Schwere in der Selbstthac erscheinensondern diese nur durch ihre Gesetze sich offenbaret in derThat ihrer Organe oder der Körper-Bewegung; so erscheint