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konstitutioneller Monarchie, womit Steffens es gegen Preus-scns glorreiches Jahrhundert entschuldigen mag, wenn er(G. 2 . 6.) sagt: daß ein jeder nicht constitutioneller Staatnur ein interimistischer sey.
Spricht man dagegen von einer Monarchie mit Volks-Repräsentation und nicht von einer repräsenrirten Mo-narchie, welcher Auedruk einen ganz ander» Sinn hak, soübersetzt sich jenes Wort ganz sprachsinnlich mit Volks-Verg egenwärtigu ng, nämlich seiner Einsichten undWillens, Meinungen vor dem Throne.
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Ist aber rein - deutsch statt diesen Worten von: Reichs-ständen die Rede, so ist in unserer Sprache alles klarund verständlich. Sofort stehen dann die Stände auf ih-rcm Standpunkte, selb st stä nd ig und standhaft, stan-deemäßig und anständig und beständig ohne Miß-verständniß vor uns. Und das Wort Staat (ltatns:Zustand) sieht durch Stände wieder fester.
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Frägt man naher: was sind Reichestände? so zeigt essich, daß sie nicht ohne eine Mehrheit von Ständen imVolk gedacht werden können, dagegen diese ohne Reichs-standschast existiren können und geschichtlich wirklich existie-re», da man z, B. vom Bürger, und Bauern - Standspricht auch in Ländern, wo keine Reichs - oder Land,Stän-de vor den Thron berufen werden; wogegen wiederum imalten Germanien, ehe noch Städte existieren, bei Rcichs-oder Landes - Versammlungen kein Dürgerstand existirenkonnte. Hieraus folgt nun deutlich, daß Reichs-Stände