auch z. D. unter guter Leibes-Eonstitution oder Beschaf-fenheit nicht ein erst zu beschaffendes. Eigentlich lassensich also Ctaatö-Constirncionen ebensowenig entwerfen,als StaatS-Begebenheiten. Eher wäre noch von zu rceon-srituirenden Konstitutionen zu sprechen, als von Constitu-lions-Entwürfen.
IZ.
Uebersetzt man das ominöse Wort mit Verfassung,so kann wiederum nicht von Verfassungö-Entwürfen, odervon zu verfassenden, sondern nur vom schon verfaßtenunter diesem Wort die Rede seyn. Leider ist schon man-ches ^Crküctnna, oder verfaßte durch sogenannte Versassjungen aus aller Fassung versetzt, und in ein impsisseotuauverwandelt worden. *)
*) Steffens sagt: „Bedenken wir, wie daS Strebennach einer freien Verfassung immer stärkerund lauter die Freiheit fordernd hervortritt, wiefurchtbar denn, daß man sich gestehen muß: essey noch nicht genügend beantwortet, was denndiese Freiheit sey, nach welcher jeder verlangt?Also kann man «vohl Bücher verfassen, aber nichtStaaten i
14.
Das Wort: Volks-Vertretung erinnert den Ver-fasser dieses immer unwillkührlich an Vo l k S-Z ertretungeines Robcspierre. Und kann man wohl sagen: eine ver-tretene oder verfaßte Monarchie? oder gar: Reichs - Ver^fasser, oder Reichs-Vertreter? Da diese Ausdrücke selbstim stärksten Constitutions-Fieber -Paroxismus nicht gebräuch-lich geworden, so fehlt es den Deutschen glücklicher Weisean einem faßlichen deutschen Wort zur Usbersetzung von