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Der Kampf der Finsterniß mit dem Lichte des neunzehnten Jahrhunderts
Entstehung
Seite
91
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7) Der öffentliche Unterricht, das Bücherwesen und dieTagesblätter aller Art, müßen, wo nicht durchausin den Händen der Geistlichkeit seyn, doch wenig-stens unter ihrer Aufsicht stehen. Ihre eigenen Se-minarien, Klöster und andere Institute sind dagegenvon jeder Mitaussicht desStaates befreiet.

8) Die Geistlichkeit muß überall einwirkend seyn.Sie muß alle Zweige der Regierung durch-dringen, überall ihre Verehrer und Diener haben,überall den Ausschlag geben, und eben so gut amHofe, wie in der Armee, im Kabinette, wie in derKanzley, auf das B eß te des rö mischen S tuh lssehen.

9) Jeder, der mündlich oder schriftlich, oder überhauptauf welche Art es seyn möge, dem päbstlichenStuhle entgegen wirkt, ist dem bürgerlichenoder physischen Tode geweiht. Um daher Jedenbeobachten zu können, hat die Geistlichkeit ein eigenesKundschafts-System einzurichten, das mit demBeichtstühle in Verbindung gesetzt werden muß.^

10) Die Geistlichkeit muß sich des Adels, kurz aller Ele-mente des Staats, abwechselnd, oder zusammen, iuder Art zu bedienen wissen, daß sie dem Regentenförmlich trotz bieten und alle Befehle des rö-mischen Stuhles durchsetzen kann. *)

*) vr. Paulus erzählt noch folgenden ähnlichen Fall: „ EinAdjunct der Inquisition ist in eine schöne Donna verliebt. Sieverwirft seine Anträge. Ec bringt die ganze Familie in dieKerber des Laoro - Lanka Inquisition». Sie sollen die Consti-tution von 1812 im Hause gehabt haben, und die Thar beken-nen, Sie bctheuerten nichts davon zu wissen. Also kommen