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Der Kampf der Finsterniß mit dem Lichte des neunzehnten Jahrhunderts
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Körpcrwelt zu bestreiten; daß sic die Thorheit und Grau-samkeit der schon lange vorhandenen Herenprozesse einscheulernten; daß die Richter schon aufhorten, die Heren undZauberer so heftig, als zuvor, zu verfolgen, daß man aufdem Wege war, die Rechte der gesunden Vernunft wiederherzustellcn, und von den grausamen Ermordungen seinerBruder abzustehen; daß aber der Pa bst Innozenz derachte diese Aufklärung*) sehr übel empfand, und daherwider die bisherige Nachläßigkeit der Priester und Richterheftig eiferte, die strengste Verfolgung der Heren, unterBedrohung des Banns und göttlicher ewiger Strafen, ernst-lich anbefahl, und sich unter dem Deckmantel der Religioneine solche tyrannische Gerichtsbarkeit über alle BewohnerDeutschlands anmaßte, welche auch selbst die mächtigstenFürsten zittern machte. Denn bei der zunehmenden Einsichtund Aufklärung des deutschen Publikums fand derheilige Vater seine Rechnung nicht.

Der heilige Pabst Gregor bestätigte die Todesstrafein diesem Fall (gegen das Verbrechen der Hererey und ZaN-berey.) Da die Anzeigen und Beweise, auf welche sich diepeinliche Untersuchung im Hcrenprozeß gründet, nur imGehirn abergläubischer Leute ihren Grund haben: so konn-ten auch die Angeklagten, natürlicher Weise keine Hercreyenfreiwillig gestehen, weil sie ein solches Verbrechen nichtverübt hatten. Was blieb in solchem Fall dem Richterübrig, als zur Folter zu greifen? Denn ohne dieseWare der Prozeß gar bald zu Ende gewesen. So lange es

*) Dahin gehören die Worte: tarnen nonunlll oleriel et laloiillaruin partlnin nämlich in Deutschland Hnaeren-tes plni a sauere, ^nam o^ortsat- Deutlicherkonnte nun wohl dieser Barbar nicht eingcstehen, daß die deut-schen Priester und Richter klüger geworden wären, als ihmlieb war, und als sie seyn sollten.