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Priester nach ihrem untrüglichen Obcrhaupte, und man sahnun allenthalben Scheiterhaufen anzündcn, um die Herendarauf zu braten. Die Geistlichen hatten die größte Gewaltin Händen, und drangen auf die Vertilgung der Herenmit desto größcrm Eifer, je mehr sie sich dadurch einenEinfluß in die Gerichte verschaffen konnten. Die Richterermangelten auch nicht, auf die Heren fleißig Jagd zu ma-che». Ausserdem, daß sie sich hiedurch die Gunst der Geist-lichen erwarben, und ihnen selbst auch dies Geschäft ausreligiösen Bewcgungsgründen wichtig war, gewannen sie da-durch die herrlichsten Einkünfte. Die Güter der zumTode v erurth eilten Heren fielen dem Richterin die Hände; (S. Goldast von der Konfiskation derHerengüter) und es müßte schlecht gewesen seyn, wennnicht, auch bei dem geringsten Herenprozeß, die Sportelnhätten bezahlt werden können.
-Man hat sonst dafür gehalten, daß der Pabst I n n o-
zenz der 8te der Urheber der Herenprozesse in Deutschlandsey. Es ist zwar richtig, daß dieser lasterhafte und herrsch-süchtige Pabst am 5. Dezember 1484 die berüchtigte Bulleerlassen hat, wodurch Jakob Sprenger, JohannGremper, und einige Notarien, unter der Aufsicht desBischofs zü Straßbnrg den Auftrag erhielten, inDeutschland die Herenprozesse wider alle Personen, weßStandes und Würden sie seyn möchten, aufs eifrigste zubetreiben. Aber keineswegs ist hiedurch der Herenprozeßzuerst in Deutschland eingeführt worden. Diese Plage derchristlichen Völker hat der Pabst Gregor der Heiligeerfunden, wie schon oben angeführt ist. Man werfe nureinen Blick in jene berüchtigte Urkunde, und man wird so-gleich daraus ersehen, daß damals in Deutschland schon ei-niges Licht aufgehen wollte; daß die klügsten unter denPriestern schon angefangen hatten, die Lehre von den Teu-feln und ihren unseligen fürchterlichen Wirkungen auf die