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bis zum Jahre 1783, wo in der katholischen Schweiz *) dieletzte Here verbrannt worden ist.
2>n Braunschweigschen wurden, unter andern, iu denJahren 1590 bis 1600 täglich 10 bis 12 Heren verbrannt.(Schmidts Geschichte 7. Band. S. 204.) Auch wurdendamals in Würzburg 157 Personen verbrannt, worunter14 Vikarien am Dom, 2 Edelknaben, eine adelicbe Frau,ein Bürgermeister, ein Rathsherr, ein zweiter Bürgermei-ster nebst seiner Frau, eine Procuratorin, 4 Chorherrn,mehrere Studenten, Spitalmeister, Junker (Zaubcrbibliorthek vom Kirchenrath Horst, 2ter Theil, 1821, S. 152);so daß vom Jahre 373 bis 1780, in einem Zeiträume von1407 Jahren, wenigstens 10 Millionen Menschen unschul-dig verbrannt worden sind, und zwar durch den Fanatis-mus und durch die Unwissenheit der Geistlichkeit, indemsic die Ermahnungen Jesu: "Richtet nicht, und rottet dasUnkraut nicht aus!« ausser Acht ließen. Wie schlecht esmit der Unfehlbarkeit der Päbste in Glaubenssachenbestellt sepu müsse, beweiset: daß der Pabst Eugen II. dieWasserprobe wegen der Heren durch eine Bulle ein-führte, wornach dem Beklagten ein Strick um den Leibgebunden werde» mußte, und wenn er ins Wasser gewor-fen, schwamm: so wurde er für schuldig gehalten; sank eraber nieder, so war er unschuldig. Nach den SalischenGesetzen mußte der Beklagte mit der Hand in ein Beckenvoll siedenden Wassers fahren; die Hand wurde hernach ineinen versiegelten Sack gesteckt, und dieser nach dreien Ta-gen geöffnet. Wenn die Hand nicht beschädiget war, sowurde der Beklagte für unschuldig erklärt. (SchmidtsGeschichte. 2ter Band. S. 179.)
) Eine Magd. Anna Göldin, wurde in dem Kanton Glarus,im Jahre 1783, nach richterlichem Urtheilsspruch, als Hexe hin-gerichtet und verbrannt.