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welche in ihren Forderungen so weit giengen, daß sich diefränkischen Kaiser genöthiget sahen zu verordnen, ein Bi-schof solle bei der Visitation seines Sprcngcls nicht über50 Pferde bei sich haben, und nicht über einen Tag beieinem Pfarrer bleiben. (Schunds Geschichte 4ter BandS. 243)
Im fünfzehnten Jahrhundert, wo bekanntlich so wenigGeld unter den gemeinen Leuten im Umlauf war, daß einebürgerliche Familie von 5 Personen jährlich von 5Z Rtlr.lebe» konnte, war die Einnahme des Pabstes jährlich 50000Dukaten, die eines römischen Kaisers 4000 Gulden; einKardinal hatte 300,000 Rtlr.; zwei Millionen Seelen ver-zehrten demnach nicht mehr, als ein einziger Pabst, und einDomherr hatte nicht selten 30 Präbcndcn. Bei den Reichs-versammlungen kam der Erzbischof Phillipp von Köln mit4060 bewaffneten Leuten; der Erzbischof von Trier Alb er o,brachte auf einen Hoftag 40 bedeckte Schiffe, (ausser derBagage und den Küchenschiffen) mit. (Schmidts Geschichte.3ter Band. S. 264., Zehnter Band. S. 38. 376. und 7terBand S. 18.)
Die Mitglieder des im Jahre 1118 gestifteten Tempel-herrn-Ordens waren gehalten, das Gelübde der Armuthabzulegen, wobei ihre Statuten festsetztcn, daß zwei Mit-glieder sich zu ihren Reisen nur eines Pferdes bedienen dürf-ten; allein im Jahre 1306 hatten sic schon 40000 Kommen-den und zwei Millionen Rtlr. Einkünfte.
(S. Meiers Geschichte der Kreuzzüge, 2ter Theil S. 52.)
Der König Philipp von Frankreich und der Pabst lie-ßen deshalb alle Tempelherrn in Europa hinrichtcn, denGroßmeister Jacob Molai und den Dauphin zu Parislebendig verbrennen, und ihre gesammte Güter cinziehen.
In Ansehung der religiösen Duldung und Menschenliebe