dcrzusetzen, ruhig und unbefangen, wie sein unver-kennbar guter Willen es wohl verdiente und ge-bot. Da ich meine persönlichen Angelegenheitenganz in den Hintergrund geschoben, und sie nurals Beleg der allgemeinen Klage beyfügte, konntenicht füglich eine specielle Anordnung für meinepersönlichen Verhältnisse, nach der ich keinen Wunschausgesprochen, die Folge seyn. Der König zeigteindessen durch den Geist spaterer Verfügungen, daßer meine Vorstellungen erwogen, und die Klagen,die ich im Namen des Landes, obgleich ohne Voll-macht, dvch im guten Willen, vor ihn gebracht,weder der Intention nach genrißbilligt, noch inihrem Inhalt unbegründet gefunden habe. Ausdieser Wendung der Dinge ist aber nun für mich,obgleich keine eigentliche Verbindlichkeit gegen dieRegierung besieht, eine weit zartere Rücksicht ein-getreten, die mir verbietet, durch übereiltes Ab-reißen der Verhältnisse dem guten Willen, der be-gangenes Unrecht wieder gut machen will, michtrotzig zu entziehen, und dadurch die Gründe mei-ner Handlungsweise in ein zweydeutiges Licht zusetzen. Hier im Lande wie im Innern sehen vieleredliche und wohlmeinende Menschen auf meineSchritte, da ich nun einmal ein öffentlicher Cha-rakter geworden bin; gegen sie muß ich mein Ver-hältniß rein erhalten, um ihr Vertrauen nicht zu
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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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