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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
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keit zu überbicten, und die wohl begründeten An-sprüche des Indigenates zu erschüttern. Indesseniss es das nicht allein, worauf es hier ankömmt,es treten noch andre zufällige Verhältnisse ans dieseSeite, die augenblickliche Entscheidung unthuulichmachen. E. E. werden diese meine Aussande bil-ligen, wenn Sie mir noch einige Augenblicke IhreGeduld zürnenden wollen.

Als im vorigen Jahre die Organisation inden hiesigen Landen in nicht wenig übereilter Wei-se, geleitet von den unglücklichen überfahrende»Grundsätzen der damaligen Reaction, zu Standekam, hat mau neben den Ansprüchen beynah allmeiner Landsleute auch meine eigenen unbeachtetauf Seite schieben zu müssen geglaubt. Da dicseMaßregel mich nicht persönlich betraf, vielmehrnur Folge eines allgemeinen Mißgriffs und einerunglücklichen Verblendung war, so hatte ich nichtUrsache, es als eine Ehrensache zu nehmen, undohne mich der Empfindlichkeit eines durch jene Be-handlung anfgereizten Unwillens hinzugebcn, er-wartete ich in Ruhe die nothwendigcrweise baldeiutretende Rückkehr von dieser Verirrung. In-zwischen glaubte ich es mir bey meiner Stellunggegen meine Landsleute, ihnen und mir schuldigzu seyn, mich an den König selbst zu wenden,und ihm die Nachtheile des Geschehenen auöeinan-