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anä) ist von dem Dermino n guo Anzeige ZNmachen.
Berlin am 14. Februar 1817.
Ministerium des Innern und der Finanzen.Bülow. Schuckmami.lVro. 6.
Ew. Wohlgebohren benachrichtigen Wir, daßdie Königlichen Ministerien der Finanzen und desInnern durch das Rescript vorn 14. Februar Ih-nen diejenige stricte Besoldung, welche Sie frü-her als öffentlicher Lehrer des hiesigen Gymnasikbezogen haben, also i/,«n Francs oder Z67 Rthlr.12 ggr. jährlich, von dem Zeitpunkte an als einWartegeld bewilligt haben, wo die Zahlung Ih-res Gehalts als Direktor des öffentlichen Unter-richts ansgehört hat.
Wir haben daher, und da Sie das eben ge-dachte Gehalt, nach Ausweis unserer Akten, bisinai. May ! 816 bezogen haben, unserer Hauptkaffeheute die Anweisung crtheilt:
Ihnen o 1816 auf 7 Monate 816 li-. 66yz eour.und vom 1. Jenner ab monatlich 3 o Rthlr. i 5 ggr.ohne besondere Anweisung fortlaufend zu zahlen.Koblenz, den i. April 1817.
Königl. Regierung. 2te Abtheiluug.v. Münchhausen.
An den Hr. Prof. G. Wohlgeboren hier.