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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
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262
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Ossicial-Schriften und Dienstsachen, ohne allenAufenthalt dem dortigen Königl. Consistorio nachder nähern Instruktion Sr. Ercellenz des Hr. Mi-nisters von Ingersleben zu überliefern, indem der-selbe autoristrt ist, solche von Ihnen zurückznnehmen.

Berlin den 8ten May 1816.

Unterz. Ministerium des Innernund der Finanzen.

Au Hr. Professor G. in Coblenz.

Nr«. 5.

In Beziehung auf den Bericht des Hr. Staats-Ministers und Oberprasideutcn von Ingersleben vom2v. Dec. v. I. in Betreff der Pension des Pros.Görres daselbst, wird der Köuigl. Regierung eröff-net: daß demselben im höchsten Falle nur dasje-nige wieder zu Iheile werden kann, was er alsöffentlicher Lehrer des Gympasii zu Coblenz au sftir-ter Besoldung bezogen hat, nämlich 1t, Nt) Francs.Diese Einiausend vierhundert Fr. hat ihm die K.Regierung mit dreyhundert sieben und sechszig Tha-ler zwölf Groschen Courrant als Wartcgeld vondem Zeitpunkt an, wo das Gehalt als Direktordes öffentlichen Unterrichts aufgehört hat, aus derdortigen Hanptkasse zahlen zu lassen.

Uebrigens ist der Betrag als Wartegeld zubehandeln, und ^ro 1817 zum Etat zu^bringen,