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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
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der» allein einem hohen Ministerium in Berlinzu, diese Erklärung nachznholcn, und die Auflö-sung anszusprechcn. Wenn aber zuletzt Hr. v. R.noch der Königl. Verordnung vom 5,osten Aprili8r5. gedenkt, so must ich erwiedern, daß diesebey der vorliegenden Discusston nicht die geringsteBeziehung auf den Gegenstand derselben hat, damir die Abgeschmacktheit nie eingefallen, der neueingetretenen Behörde die Rechtmapigkeit ihresBesitzstandes streitig zu machen, und ich einzignur die Forderung machte,-deren Erfüllung manmir nicht vorenthalten kann, daß man in der Be-gründung meiner Abberufung mir das zukommenlasse, was mein Recht und meine Ehre verlangen,in der Form aber, was die öffentliche Schiklich-keit gebietet. uuterz.

I. Görres.

Wir ersehen aus einem Berichte Sr. E.des Hr. Geheimen Staatsministers und Ober-Pra-si'denten von Ingersleben, womit er Ihre Eingabevom r5ten v. M. entsendet, daß Sie Bedenkentragen, ohne unsre ausdrückliche und besondere Ver-anlassung Ihre bisherige provisorische Funktion,als Direktor des öffentlichen Unterrichts zu Coblenz