zu rechtfertigen sucht. Allerdings war' die Direk-tion des öffentlichen Unterrichts eine Departemeu-talbehörde; ja sie war mehr als das, eine provin-zielle; ihr Wirkungskreis verbreitete sich zu einergewissen Zeir über 4 Departements, von der Queichbis zu den Ardennen und au den Niederrhein.-Sie war auch nicht wie Hr. R. Pr. meint, so zusagen eine selbsistandige Behörde, sondern in Wahr-heit und Wirklichkeit. Meiire Jnsiruktien räumtmir mit klaren Worten dieselben Rechte und Ver-richtungen ein, die ehemals der Großmeister derUniversität in den hiesigen Landen ansgcübt. Ein-zig dem Gouverneur hatte ich von meiner Ver-waltung Rechenschaft abzulegen, und die Depar-tements-Kommissare, an deren Stelle jetzt die ein-zelnen Regierungen eingetreten, waren angewiesen,mich in Führung meines Amtes in alle Weise zuunterstützen. War es also nöthig, in der Bekannt-machung vom iten April einer Direktion beson-ders zu erwähnen, so mußte diß auch mit dermeinigen der Fall seyn. Alle oder Keine mußtengenannt werden, und wenn es bey einer unterlas-sen worden, dann muß diese der Form nach noth-wendig als fortbesiehend sich betrachten, und eskömmt hinterdrein nicht dein Hr. v. Reimamr,der jetzt einzig als Regierungs-Präsident vonAachen sein Gutachten in dieser Sache gicbt, son-
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