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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
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nicht ins Land znrnckgekehrt ist, von der Bestim-mung des Gerichts, vor welches er zu stellen, nichtdie Rede seyn kann.

Töplitz den 2H. Aug. 1820.

unterz. Friedrich Wilhelm.

Da in dieser Antwort Alle^ denen sie zu Ge-sicht gekommen, auf eine zarte Weise die Wegezu einer würdigen und gerechten Beendigung derAngelegenheit eröffnet glaubten, so ersolgte in die,sem ehrenden Mißverstände diese letzte Eingabe:

Im Begriff, mit meinen Kindern nach derSchweiz abznrcisen, um dort das Schicksal unddie Verbannung meines Mannes zu Heilen, er-halte ich die Antwort E. M. aus meine Vorstel-lung vom 9. August, und ein inneres Gefühlsagt mir, und ick» glaube nicht zu irren, daß E.M. der Stimme Ihres gerechten und gütigen Her-zens nachgcgeben haben, und mit dem herzlichstenund aufrichtigsten Danke für mich uud meine Kin-der sehe ich diese Antwort als eine Gewährungmeiner Bitte an, und so wie ich das KöniglicheWort E. M. mit dem unbedingtesten und arg-losesten Zutrauen für den erbetenen Geleitbrief an-sehe, dessen Schutze ich mit freudiger Zuversicht denVater meiner Kinder anvertraue, werde ich nunmeinem Manne rathen, sobald er eine bald vol-lendete literärische Arbeit, wozu er die Hülfsmil-