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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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nie und in keinem Falle das Verhältnis des Uu-terthans gegen seinen Fürsten verletzen mögte, soersuche ich E. M. unterthänigst nnd mit tiefstemSchmerze um die Erlaubuiß, von diesem MittelGebrauch machen zu dürfen. Zuvor aber lassenSie mich noch einmal dringend bitten, die StimmeIhres gewiß wohlwollenden Herzens zu hören, dieLage meiner Kinder zu bedenken, und ihnen ihrenVater wiederzugeben; da es doch gewiß das schön-ste .Vorrecht eines Fürsten ist, das, was er derstrengen Gerechtigkeit nicht weigern mögte, als freyesGeschenk in dankbare und freudige Hände zu le-gen. Ich darf das um so mehr, da mein Mannwohl, selbst im Falle des Zrrthnms, für ein gewißin der reinsten Absicht geschriebenes Buch durcheine Verbannung von beynahe einem Jahre in denAugen jedes unpartheyischen Richters wohl hartgenug gestraft wurde, und die freye Rede einesMannes einen Fürsten mehr ehrt, und ein siche-rer Schild für ihn ist, als die Schmeichelwortevon tausend Höflingen, die nur im Sonnenscheindes Glücks gedeihen, und mit ihm verschwinden.

Coblenz den gten Aug. 1820.

unter;. C. G.

Antwort:

Ich eröffne Ihnen ans Ihre weitere Vorstel-lung vom 9 d. M., daß, so lange Ihr Ehegatte