-35
tel ui den zahlreichen Manuscripten der SchweizerBibliotheken gefunden, geendigt haben wird, mitvoller Zuversicht auf das Wort E. M. und dasGefühl seiner Unschuld in seine Heimath zurück-zukehren, und sich der Entscheidung der Gesetze zuunterwerfen.
Coblenz am 8. Sept. 1820.
unter;. C. G.
Der folgende schließliche Bescheid zerstreuteschnell die Täuschung.
Die Ihnen auf Ihr Gesuch vom 9. v. M.ertheilte Resolution vom 24. enthalt keineswegsdie Zusicherung freyen Geleits für Ihren Ehegat-ten, und die Verweisung der Untersuchung an dieAssisen. Es kann nur auf einem aus der Reso-lution nicht zu erklärenden Mifiverständniß beru-hen, wenn Sie dies nach Ihrer Vorstellung vom8. d. M. annehmen; die früherhin schon ertheil-ten Vorbescheidungen bleiben unveränderlich.
Berlin den 26. Sept. 1620.
unterz. Friedrich Wilhelm.
Zu gleicher Zeit, als diese Erwiederung derNachsuchenden zugekommen, hatte der Oberpräsi-dent die Weisung erhalten, den Angeklagten, wenner an seinen Wohnort zurückgekehrt sey, ohne Ver-zug zu verhaften, und über das Weitere alsdannnähere Befehle zu erwarten. So war der Faden