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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
Seite
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und Beschränkung des Personals außer Aktivitätgekommen, wenn Gott ihm nicht die Kraft,und das Vermögen gegeben hätte, daßer sich zu keiner unwürdigen Erniedri-gung verstehen darf, um durch Almosenans der Staats-Casse sich zu fristen.Er hat die Zerstörung eines Werkes, das aits dieLiebe und das Vertrauen des tentschen Volks ge-baut, unterstützt von den Resten der Nation, beymanchen Mängeln und Gebrechen doch unter hö-herem Segen dem Vaterlands gute Frucht getra-gen, und nicht mit Unehre vor dem Auslande be-standen, mit ruhigem Gleichmuth hingenommen,weil er eine Fügung der Vorsicht darin gesehen,daß sie seiner nicht weiter bedürfe. Er hat ohneVekümmerniß sich von einem Gerichtshof zumandern darum, daß er das Gesetz gegen willkühr-liche Eingriffe in die persönliche Freyheit angeru-fen, schleppen lassen, weil er wohl vorgesehen, daßzuletzt ihm doch Recht und Gerechtigkeit werdenmüsse. Er hat auch jene Zurücksetzung mit hei-terer Fassung hiugenommen, da er es für eineeitle Anmaßung hält, wenn in einem großen, viel-fach zusammengesetzten Staate jeder Einzelne ver-langt, daß ihm nach seinem Verdienst geschehe,und weil er das Verdienst, auch wo cs ganz un-zweifelhaft ist, nur für eine Gabe achtet, die man