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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
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seinen eigenen Fall nur zum urkundlichen Beweisean, daß jene oben bezeichnten Ansichten wirklichein hohes Ministerium geleitet haben. Ernanntunter der provisorischen Regierung als Direktordes öffentlichen Unterrichts, hat er fein Amt seitzwey Jahren mit Ehren, und allem dem Erfolg,den die Aeitumstande gestatteten, geführt. Eskömmt ihm nicht zu, darüber viel Worte zu ma-chen; aber er darf, wenn jemand daran zweifelnwollte, keck auf das Zeugniß des neuen Cousisto-riums, das in seine Verrichtungen eingetreten, sichbeziehen. Doch fand er bey der neuen Organisa-tion sich gänzlich übergangen, und erhielt auf seinGesuch um Mittheilung der Gründe dieser Besei-tigung, die hier beygefägte unmotivirte Dienstent-lassung schlechthin, ohne daß ein hohes Ministe-rium sein Gesuch um Motivirung einer weiterenBeachtung gewürdigt hätte. Er würde durch einesolche Dimission seine Ehre auf's tiefste gekränkthalten müssen, wenn die ungetheilte Meinungseiner Landsleute, ja der Unwillen Teutschlandsin dem Maße, wie diese Behandlung offenkundigwird, ihn nicht vollkommen beruhigte. Er würdeim Gefolge dieser Entscheidung sich einzig auf dieUnterstützungen angewiesen sehen, welche ein Be-schluß der hiesigen Regierung vom i^. May allendenen zusagt, die wegen Unfähigkeit, Altersschwäche,