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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
Seite
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sichtiger« widersprachen laut den Vorhersagungendes Znstincts im Volke, der die Dinge genau soankändigte, wie sie wirklich erfolgten. Wie eszugegangen, daß ein so unglaublicher Mißgriff sonahe hinter einander zweymal geschehen, ist hierder Ort nicht zu untersuchen; aber die allergelin-deste Auslegung entdeckte hier ein tiefes unheil-bares Gebrechen in der Verfassung, das alleinschon die Nothwendkgkeit einer durchgreifenden Re-formation bewies. Auf die Meinung hatte dieBegebenheit die allernachtheiligste Wirkung, dieje eine ähnliche Rechtsverletzung zur Folge gehabt;es trat gleichsam über Nacht jene gänzliche undplötzliche Umkehr ein, deren Nachwirkung immersteigend bis zum gegenwärtigen Augenblicke fort-gegangen, und dies zwar, minder um der innernWichtigkeit der Sache wegen, als um ihrer mora-lischen und symbolischen Bedeutung willen. Diesetraurigen Folgen haben an dem begangenen Un-recht sich allzu sehr gerochen, das überdem oft ge-nug und bitter gerügt worden; auch hat die Re-gierung nach Möglichkeit allgemach das Versehenwieder gut zu machen gesucht, und seine Wieder-holung bey der Organisation der Zustizpartie, wieman nicht verschweigen darf, völlig vermieden, sodaß die Darstellung ohne weiteren Aufenthalt daranvorübergehen würde, wenn der Borwurf der Undank-

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